Externe Qualitätskontrolle (EQK)
(obligatorisch für alle medizinischen Laboratorien)
QUALAB hält in einer Liste „Externe obligatorische Qualitätskontrolle“ diejenigen Analysen der Analysenliste fest, für die eine externe Qualitätskontrolle gemäss «Qualitätsvertrag» und «Konzept für die obligatorische Qualitätsentwicklung im medizinischen Labor» obligatorisch ist. Jedes Labor muss für die von ihm verrechneten Analysen dieser Liste jährlich an mindestens 4 Ringversuchen teilnehmen und die entsprechenden Zertifikate und Resultate auf Verlangen von QUALAB vorlegen können.
Wie die Qualitätskontrollzentren die Teilnahme an der externen Qualitätskontrolle sowie die Erfüllung der Richtigkeit auf den jährlichen Zertifikaten dokumentieren müssen, ist in der nachfolgenden Richtlinie beschrieben.
Anforderungen an QKZ-Zertifikate und QUALAB-Teilnahmebescheinigung
Die Qualitätskontrollzentren übermitteln die Angaben, welche auf den Zertifikaten stehen, jährlich 1x elektronisch zur Datenauswertungsplattform von QUALAB.
Die Erfüllung der QUALAB-Anforderungen umfasst die Teilnahme an der obligatorischen externen Qualitätskontrolle (EQK) sowie die Einhaltung der in der EQK-Liste aufgeführten Beurteilungskriterien.
Eine Übersicht aller Analysen, die der obligatorischen externen Qualitätskontrolle (EQK) unterliegen, sind in diesem Register zu finden.
Bei Abweichungen von den von QUALAB definierten Beurteilungskriterien in der externen Qualitätskontrolle muss für jede Analyse ein Bericht erstellt werden. Dieser muss die Massnahmen zur Verbesserung der Ergebnisse enthalten und entspricht dem QUALAB-Entwicklungsprogramm Kontinuierlicher Verbesserungsprozess. Die Form des Abweichungsberichts ist frei, sollte jedoch die wesentlichen Bereiche der Checkliste Abweichungsbericht abdecken. Der Abweichungsbericht muss im Labor aufbewahrt werden.
Labors, welche Analysen mit nicht erfüllten Beurteilungskriterien haben, werden von QUALAB jährlich aufgefordert, in der Plattform zu bestätigen, dass sie bei allen Analysen mit ungenügenden Ergebnissen die Unregelmässigkeiten analysiert, Verbesserungsmassnahmen definiert und diese in einem Abweichungsbericht dokumentiert haben.
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EQK 2026